Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Einrichtungen und Buchung von Angeboten des Nationalparks Kellerwald-Edersee

Damit der Besuch des Nationalparkgebietes und unseren Einrichtungen für Sie und andere Gäste ein unbeschwerter Genuss wird, nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeines

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der nachfolgend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt der Nationalpark Kellerwald-Edersee nicht an, auch wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

Eintritt und Aufenthalt

Die Tageseintrittskarte für den WildtierPark und das NationalparkZentrum gibt am Tage des Erwerbens Besuchenden das Recht, die Einrichtung innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten zu begehen und Ausstellungselemente bestimmungsgemäß zu bedienen. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Schließung der Einrichtung verliert sie ihre Gültigkeit.

Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Eintritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche erwachsene Begleitperson als solche benannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.

Lehrkräfte und Gruppenleitungen behalten während des Besuchs der Einrichtungen die ihnen obliegende Aufsichtspflicht, auch bezüglich eines angemessenen Verhaltens. Schulklassen oder Kindergartengruppen müssen, entsprechend der Gruppengröße, von 1–2 Lehrkräften ständig begleitet werden; der Eintritt für diese Begleitpersonen ist kostenfrei. Die Besuchenden werden gebeten, auf mitgeführte Gegenstände, wie z.B. Taschen und Jacken, zu  achten.

Bei Verlust kommt der Nationalpark Kellerwald-Edersee nicht für den Ersatz auf; dies gilt auch für Gegenstände, die Besuchende in den zur Verfügung gestellten Schließfächern verwahrt haben.

Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist in den Informationseinrichtungen nicht gestattet. Im Parkplatzbereich des WildtierParks, bzw. BuchenHauses und des NationalparkZentrums werden für Hundehalter kostenlose Hundeboxen zur Verfügung gestellt.

In allen Räumen und auf dem Gelände des WildtierParks herrscht Rauchverbot.

Auf dem Gelände des WildtierParks ist das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen verboten. Wege dürfen nicht verlassen werden. Wildschweine, Damhirsche, Rothirsche, Mufflons, Ziegen und Zwergschafe dürfen nur mit dem an der Kasse oder an den im WildtierPark installierten Futterautomaten gekauftem Tierfutter gefüttert werden. Für andere Tierarten gilt absolutes Fütterungsverbot. Es ist nicht erlaubt, die Tiere mit Steinen oder Stöcken zu bewerfen oder anderweitig zu provozieren.

Innerhalb der Gebäude ist der Verzehr von Speisen und Getränken nur in den dafür ausgewiesenen Gastronomiebereichen erlaubt.

Wer andere Besuchende belästigt, Ausstellungsbestandteile nicht bestimmungsgemäß nutzt oder gegen andere Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder den Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus den Gebäuden, dem WildtierPark und den Spielgeländen verwiesen werden.

Auf den Parkplätzen der Informationseinrichtungen und des Nationalparks gelten die Regelungen der StVO. Es dürfen nur die gekennzeichneten Parkflächen für die Zeit des Besuches der vorgenannten Einrichtungen - inklusive Gastronomie - genutzt werden; bei Verstoß ist der Nationalpark Kellerwald-Edersee berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Der Nationalpark Kellerwald-Edersee schließt jegliche Haftung für Schäden aus.

Die Nutzung des Spielplatzes am WildtierPark, der Spielbereiche auf dem Außengelände des NationalparkZentrums sowie der Außengelände der Informationseinrichtungen erfolgt für Besuchende auf eigene Gefahr. Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren auf den Spielgeländen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.

Verbindlichkeit der Buchung / Bezahlung

Die Buchung von Führungen, Veranstaltungen und gebuchte Termine für den Besuch einer Einrichtung des Nationalparks Kellerwald-Edersee sind verbindlich. Mit dem Versand der Buchungsbestätigung gilt der Termin als verbindlich gebucht.

Die Stornierung einer Buchung ist kostenfrei, sofern sie spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich erfolgt.

Die Stornierung oder Terminverschiebung eines Gruppenbesuchs ohne Führung ist kostenfrei.

Für nicht fristgemäß oder nicht schriftlich erfolgte Stornierungen an angebote.buchen@nationalpark.hessen.de oder per Fax 05621 9040-170 fallen Stornogebühren in folgender Höhe an:

  • 50,00 Euro für kostenfreie Angebote
  • 50 % des Veranstaltungspreises bei Stornierungen oder Terminverschiebungen für kostenpflichtige Angebote
  • 50,00 Euro für Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag bei kostenfreien Bildungsangeboten,
  • 75 % des Veranstaltungspreises für Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag bei kostenpflichtigen Bildungsangeboten. Gleiches gilt für eine um mehr als 50% reduzierte Anzahl von Teilnehmer*innen.

Absage und Änderungen von Veranstaltungen

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee kann Führungen und Veranstaltungen kurzfristig verschieben oder absagen z. B. im Krankheitsfall, bei technischen Störungen, ungünstigen Witterungsbedingungen, einer Gefahrenlage oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Im Falle der Absage wird ein Ausweichtermin angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, entstehen den Buchenden hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadens- oder   Aufwendungsersatzansprüche. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Kostenpflichtige Veranstaltungen und der Eintritt in den kostenpflichtigen Einrichtungen des Nationalparks sind am Tag des Besuches bar oder per EC-Karte zu zahlen oder per Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt.

Ort der Veranstaltung: Nationalpark-Gebiet, Informationseinrichtungen sowie andere Veranstaltungsorte.

Zahlungsverkehr (Eintrittspreise, Führungen, Gruppenprogramme, Shopartikel)

Die Preise für Eintritte, Führungen und Programme richten sich nach dem aktuellen Preisaushang. Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen oder Sonderaktionen werden an der Tageskasse gewährt. Verschiedene Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden.

Die Preise für die Shopartikel richten sich nach den in der Kasse gespeicherten Preisen.

Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe erhoben.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte der Besuchenden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit  nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche der Besuchenden gegenüber dem Nationalpark gilt die Regelung in diesen AGB.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee erbringt seine Leistung(en) auf der Grundlage der allgemeinen Erfahrungen des Nationalparks Kellerwald-Edersee sowie bei Verwendung oder Verarbeitung von Material unter Beachtung der Angaben der Hersteller, soweit diese dem Nationalpark Kellerwald-Edersee bekannt sind oder bekannt gemacht werden.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee ist berechtigt, für die Durchführung der Leistung Subunternehmer zu beauftragen.

Mängel in der Leistung (ausgenommen Shopartikel) sind gegenüber dem Nationalpark Kellerwald-Edersee, spätestens beim Verlassen der Einrichtung an der Kasse geltend zu machen. Für danach geltend gemachte Mängel trägt der Besuchende die volle Beweislast.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln an den Shopartikeln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung

Schadensersatzansprüche der Besuchenden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Bediensteten oder den vom Nationalpark Kellerwald-Edersee Beauftragten, sofern die Besuchenden Ansprüche gegen diese geltend macht.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee haftet bei der Durchführung der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und / oder Sachschäden, soweit diese durch seine Bediensteten oder Beauftragten durch schuldhaftes Verhalten verursacht werden. Die Haftung wird auf 1 Million Euro begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Nationalparks Kellerwald-Edersee vorliegt.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung der Leistung.

Besuchende leisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz für alle Schäden, die während der Durchführung der Leistung dem Nationalpark Kellerwald-Edersee, seinen Bediensteten oder Beauftragten entstehen, soweit sie von ihnen oder den in ihrem Namen handelnden oder an der Dienstleistung teilnehmenden Personen schuldhaft verursacht worden sind.

Aufnahmen

Jegliche Anfertigung von Fotos sowie Aufzeichnungen in Bild und Ton für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Nationalparks Kellerwald-Edersee erlaubt.

Datenschutz Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutzverordnung verarbeitet, gespeichert und genutzt.

Schriftform

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages/der Vereinbarung mit anderen Landesverwaltungen sowie weitere Vereinbarungen zum Vertrag oder zur Vereinbarung mit anderen Landesverwaltungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 

Schiedsverfahren

Bei etwaigen Streitigkeiten aus einer Vereinbarung mit anderen Landesverwaltungen unterwerfen sich die Vertragspartner dem Schiedsspruch der Schiedsstelle beim Hess. Ministerium des Innern und für Sport. 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Kassel, soweit die Vertragsparteien die Voraussetzungen  des § 38 ZPO (Zivilprozessordnung) erfüllen und nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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