In der Nationalpark-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster sind Schutzgut, Größe und Ziele des Nationalparks sowie die Aufgaben seiner Verwaltung festgelegt. In dem daraus abgeleiteten Nationalpark-Plan sind die Maßnahmen und Ziele für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Die aktuelle Version gilt bis 2030.
Zu den wichtigsten Vorgaben zählt der sogenannte Prozessschutz, der besagt, dass in der Naturzone des Nationalparks, also auf etwa 90 Prozent der Fläche, ausschließlich natürliche Dynamiken wirken dürfen, um Natur Natur sein zu lassen.
Dennoch muss ein Nationalpark auch gemanagt werden:
Maßnahmen umfassen zum Beispiel die Verkehrssicherung, die Entnahme gebietsfremder Pflanzen, die Pflege von Wiesen, Magerrasen und anderen kulturhistorisch geprägten Flächen und weitere Aufgaben im Arten- und Biotopschutz.