Die Niederschläge der zurückliegenden Tage haben die aktuelle Waldbrandgefahr spürbar abgeschwächt. In Hessen besteht verbreitet eine sehr geringe Waldbrandgefahr.
Katastrophen-Schutz
Die Niederschläge der zurückliegenden Tage haben die aktuelle Waldbrandgefahr spürbar abgeschwächt. In Hessen besteht verbreitet eine sehr geringe Waldbrandgefahr.
zu veranlassende Maßnahmen:
Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
Information der Bevölkerung
verstärkte Überwachung der Waldgebiete
Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen
Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal
Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang
Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel
Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.
zu veranlassende Maßnahmen:
Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.
Informationen des