Wildkatze

Naturschutzgerechte Entwicklung durch natürliche Dynamiken und gezieltes Management

Obwohl im Nationalpark auf 90 Prozent der Fläche heute bereits die Devise „Natur Natur sein lassen“ gilt, müssen an einigen wenigen Stellen geschützte Tier- und Pflanzenarten oder Lebensräume in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt werden, um ihren Fortbestand zu sichern.

Bei den meisten heimischen Biotoptypen zeichnet sich ein Erfolg der großflächig zugelassenen natürlichen Dynamik ab. Es entwickeln sich naturnähere und strukturreiche Zustände – ganz ohne den Eingriff des Menschen.

Doch es gibt auch Flächen mit starken Schädigungen, die sich in absehbarer Zeit nicht von selbst regenerieren werden. Dann können aktive Steuerungsmaßnahmen erforderlich sein. Entsprechend dem hohen Schutzstatus müssen solche Eingriffe jedoch immer gut begründet sein und die Arbeiten möglichst sensibel und naturschonend ausgeführt werden.

Biotop- und Artenschutz in der Praxis

Aktive Maßnahmen dienen folgenden Zielen:

  • Schädigungen zurücknehmen
  • bestimmte Biotopzustände wiederherstellen
  • natürliche Regenerationsprozesse anstoßen

Alle Entwicklungsziele und Maßnahmen sind im Nationalpark-Plan, Band 2 festgeschrieben.

Blüten der Arnika

Maßnahmen

  • Gewässerrenaturierungen: Verbauungen oder künstliche Barrieren werden zurückgenommen, damit Wasserlebewesen wieder ungestört im Bachbett auf- und abwandern können.
     
  • Kulturlandschaften: Magerrasen, Heiden oder Feuchtwiesen werden z. B. schonend gemäht bzw. extensiv mit Schafen, Ziegen oder Rindern beweidet.
     
  • Artenschutz: Heimische Pflanzen-, Pilz- und Tierarten werden im Nationalpark vor allem dadurch geschützt, dass ihre natürlichen Lebensräume gesichert werden. Aktive Maßnahmen stehen deshalb nicht im Vordergrund. Ausnahme bildet z.B. die Entnahme von Kiefern, um den Lebensraum der Pfingstnelke an den Edersee-Steilhängen zu sichern.
     
  • Wildtiermanagement: Eine Regulierung kann nötig werden, um überhöhte Huftier-Bestände zu reduzieren oder zu kontrollieren, damit sich natürliche oder naturnahe Waldbestände entwickeln können. Im Einzelfall wird auch dann eingegriffen, wenn der Schutz gefährdeter Tierarten erforderlich ist.
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  • Regulierung gebietsfremder Arten: Invasive Pflanzenarten werden, wenn nötig, artspezifisch beseitigt, z. B. indem Wurzeln ausgegraben, Blütenstände gekappt oder Samenkapseln gesammelt werden. Gebietsfremde Tierarten werden - mit Ausnahme von Damhirsch und Mufflon – nicht reguliert.

Natura 2000

Durch die europäische FFH- und Vogelschutz-Richtlinie verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten zum Aufbau eines europaweiten Verbundnetzes „Natura 2000“ und damit zum Erhalt ihres nationalen Naturerbes.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee ist Teil dieses europäischen Schutzgebietsnetzes. Für ausgewählte FFH-Lebensraumtypen oder -Arten geben die Natura-2000-Richtlinien bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungszustände vor.
Aus diesen Richtlinien und der hessischen Natura-2000-Verordnung leiten sich spezielle Behandlungsmaßnahmen ab. Der Nationalparkplan fungiert gleichzeitig als Natura-2000-Managementplan

Feuersalamander im Gebüsch

Arten

des Nationalparks Kellerwald-Edersee

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