Nationalpark Kellerwald-Edersee

Nationalparkplanung für Erweiterungsgebiet beginnt

Auftaktveranstaltung – Erarbeitung einer Planungsgrundlage mit allen Interessensgruppen – Teilplan dann bis 2030 gültig

Menschen sitzen in Gruppen an Tisch und tauschen sich über verschiedene Ideen aus
Für die Nationalparkplanung im Erweiterungsgebiet arbeiteten regionale Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Regionalentwicklung Themen heraus, die berücksichtigt werden sollen.

Am gestrigen Montag fand für das Erweiterungsgebiet des Nationalparks eine erste Auftaktveranstaltung zur Nationalparkplanung in Bad Wildungen statt. Im Zuge der bereits im Jahr 2020 vollzogenen Erweiterung des Nationalparks um rund 2.000 Hektar nördlich und östlich des Edersees gilt es, den bestehenden Nationalparkplan bis Ende 2025 um einen Teilplan für das Erweiterungsgebiet zu ergänzen. „Mit Blick auf den ergänzenden Teilplan werden wir genauso transparent agieren wie das in der Vergangenheit bei der Erarbeitung des Nationalparkplans der Fall war und ihn gemeinsam mit allen Interessensgruppen und der Region abstimmen“, erklärt Nathalie Walz, Projektleiterin im Nationalparkamt. Von Beginn an alle Beteiligten mit ins Boot zu holen, habe sich bewährt.

Ziele des Teilplans 

Zum Auftakt waren regionale Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Regionalentwicklung im Nationalparkamt, um die Themen herauszuarbeiten, die für das Erweiterungsgebiet in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ziel des Teilplans ist eine Bestandsanalyse des Erweiterungsgebiets, von der dann abgeleitet werden kann, wie sich das Schutzgebiet nördlich und östlich des Edersees künftig weiterentwickeln soll. Konkret können so Konzepte für die Forschung und das Management entwickelt werden. Überdies soll der Teilplan ermöglichen, den Bedarf an Bildungsangeboten sowie touristischer Infrastruktur im Erweiterungsgebiet zu identifizieren. Übergeordnete Ziele des seit 2022 gültigen Nationalparkplans werden auch für das Erweiterungsgebiet gelten. 

Eine wichtige Planungsgrundlage des Teilplanes stellt der Wegeplan für das Gebiet dar. Dieser wurde bereits in breiten Beteiligungsprozessen mit den Anrainerkommunen abgesprochen und im Nationalparkbeirat beschlossen. In den kommenden Monaten arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparks intensiv an der ergänzenden Teilplanung. An einzelnen Beteiligungsterminen wird die Planung sowohl in den drei Anrainerkommunen vorgestellt als auch in den Gremien des Nationalparks (Nationalparkbeirat, Forschungsbeirat, Bildungsbeirat) diskutiert. 

Hinweise und Anmerkungen via Kontaktformular 

Hinweise und Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger der Nationalparkregion nimmt das Nationalparkamt gerne unter dem Stichwort „Teilplan“ über das Kontaktformular des Nationalparks entgegen. Der ergänzende Teilplan für das Erweiterungsgebiet soll Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein und dann – wie auch der bereits bestehende Nationalparkplan – bis 2030 gültig sein. Ab dem Jahr 2030 werden die Planwerke zu einem neuen Nationalparkplan zusammengeführt, der für das Gesamtgebiet gültig ist.

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